Hydrocolloide, BRCGS-Audits und Prozessinvestitionen
11.08.2026
Hydrocolloide, BRCGS-Audits und Prozessinvestitionen
Die wichtigsten Entwicklungen für Lebensmittelhersteller, Ingredient-Anbieter und Qualitätssicherung zum 11. August 2026
Zusammenfassung für Entscheider:
Bei sechs häufig eingesetzten Verdickungs- und Stabilisierungsmitteln werden neue EU-Spezifikationen in einer Woche anwendbar; für bestimmte Säuglings- und Kleinkindprodukte ändern sich zugleich die Verwendungsbedingungen. BRCGS-zertifizierte Betriebe werden seit 10. August gegen aktualisierte Position Statements auditiert. Die heute vorgelegten GEA-Zahlen deuten parallel auf eine anhaltende Investitionsbereitschaft in Dairy Processing und Food hin, sind aber kein Marktbericht für die gesamte Branche.
Hydrocolloide: Neue Spezifikationen gelten ab 18. August
Ab 18. August 2026 gelten geänderte EU-Spezifikationen für Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Gummi arabicum (E 414), Xanthan (E 415), Pektine (E 440) und Stärkenatriumoctenylsuccinat (E 1450). Die Verordnung senkt unter anderem Grenzwerte für toxische Elemente, ergänzt Cadmiumgrenzwerte und mikrobiologische Kriterien und präzisiert weitere Reinheitsanforderungen. Zugleich werden die Einsatzbedingungen von Carrageen (E 407) und den genannten Hydrocolloiden in milchbasierten Getränken für Kleinkinder sowie in Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke angepasst. Guarkernmehl entfällt etwa in Säuglingsanfangsnahrung und bestimmten Produkten für Säuglinge; für andere Anwendungen greifen produktspezifische Übergänge. [1]
Für den allgemeinen Food-Bereich liegt die operative Bruchstelle weniger in der Rezeptur als in der Rohstofffreigabe. Ein bisher akzeptiertes Lieferantendatenblatt oder Analysezertifikat belegt nicht automatisch die Konformität mit der ab 18. August geltenden Spezifikation. Entscheidend ist, ob der konkrete Zusatzstoff rechtzeitig in Verkehr gebracht wurde und welcher Rechtsstand im Freigabedokument abgebildet ist. Zusatzstoffe, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen grundsätzlich bis zur Erschöpfung der Bestände weiterverwendet werden; daraus hergestellte Lebensmittel dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit vermarktet werden. Für einzelne Säuglings- und Kleinkindprodukte gelten abweichende Übergangsfristen. [1]
Damit entsteht eine saubere Trennlinie zwischen Altbestand und Neuware. Einkauf, Regulatory und Qualitätssicherung benötigen keinen pauschalen Austausch sämtlicher Hydrocolloide, wohl aber eine nachvollziehbare Zuordnung von Wareneingang, Spezifikationsversion und Übergangsregel. Bei Ware, die ab dem Stichtag erstmals in Verkehr gebracht wird, sollte die Freigabe ausdrücklich auf die neuen Reinheits- und mikrobiologischen Kriterien Bezug nehmen.
BRCGS: Aktualisierte Position Statements sind auditwirksam
Seit 10. August gelten aktualisierte BRCGS-Position Statements für Food Safety Issue 9, Packaging Materials Issue 7, Storage and Distribution Issue 4 sowie Agents and Brokers Issue 3. [2] [3] Sie sind keine gesetzlichen Pflichten, werden von BRCGS aber als verbindliche Erweiterung des jeweiligen Standards behandelt. Für Agents and Brokers werden unter anderem das Zusammenspiel von Präventivprogrammen und Gefahrenanalyse sowie die erwarteten chemischen, mikrobiologischen, physikalischen und allergenen Daten in Produktspezifikationen präzisiert. Im Verpackungsstandard betreffen die Ergänzungen unter anderem Kompetenz im Product-Defence-Prozess sowie Validierung und Verifizierung von Reinigungsverfahren. [2]
Für nach Food Safety Issue 9 zertifizierte Produktionsstandorte wird Schutzkleidung um geeignetes Schutzschuhwerk ergänzt, soweit dies zur Vermeidung einer Produktkontamination erforderlich ist. Das Position Statement verlangt, dass entsprechendes Schuhwerk bereitgestellt und getragen wird. [3] Der fachlich relevante Punkt ist nicht die Beschaffung eines weiteren Ausrüstungsgegenstands, sondern die belastbare Verbindung aus Gefahrenbewertung, Hygienekonzept, Zonierung und tatsächlicher Nutzung. Betriebe mit bevorstehendem Audit müssen deshalb den für ihren Zertifizierungsumfang einschlägigen Stand zugrunde legen; eine rein formale Aktualisierung des Handbuchs wird bei abweichender Praxis kaum tragen.
GEA: Food und Dairy treiben den Auftragseingang
GEA meldet für das zweite Quartal einen Auftragseingang von 1,495 Milliarden Euro, 14,2 Prozent mehr als im Vorjahresquartal; organisch betrage das Plus 15,4 Prozent. Der Umsatz stieg nach Unternehmensangaben um 10,0 Prozent auf 1,443 Milliarden Euro. Als starke Treiber des Auftragseingangs nennt der Anlagenbauer Dairy Farming, Dairy Processing und Food. Der Auftragsbestand lag zum Halbjahresende 13,1 Prozent über dem Vorjahreswert; zugleich erhöhte GEA seine Jahresprognose. Sämtliche Zahlen und Marktqualifizierungen sind Unternehmensangaben. [4]
Die Zahlen belegen weder einen flächendeckenden Investitionsboom noch eine bestimmte Technologieverschiebung. Sie sind jedoch ein belastbares Signal dafür, dass größere Verarbeitungs- und Modernisierungsprojekte trotz eines anspruchsvollen Kostenumfelds weiter vergeben werden. Für Hersteller erhöht das den Wert früher technischer Klarheit: Medienbedarf, Hygienedesign, Reinigungsregime, Produktwechsel, Automatisierungsschnittstellen und Abnahmekriterien müssen vor der Bestellung konsistent definiert sein. Wenn Auftragsbestände bei Systemanbietern wachsen, werden nachträgliche Änderungen nicht nur technisch, sondern auch terminlich teurer.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche, Ihr Andreas Gebhart
Quellen
Alle Quellen zuletzt geprüft und abgerufen am 10. August 2026.
- VO (EU) 2026/196, Art. 1–4, Anh. I–II.
- BRCGS: Key Changes – Position Statements, Stand 22. Mai 2026.
- BRCGS: F926 Position Statements for Food Safety Issue 9, Position Statement 4, wirksam ab 10. August 2026.
- GEA: Zweites Quartal 2026 – Auftragseingang, Umsatz und Profitabilität, Unternehmensmitteilung vom 10. August 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind das konkrete Produkt, der Zielmarkt und der Rechtsstand zum Entscheidungszeitpunkt. Bild: KI-generiert.
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