Rebaudiosid M und Mikrowellen-RFID

22.09.2026

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Die EFSA sieht bei einem neuen enzymatischen Verfahren für Rebaudiosid M kein Sicherheitsproblem, hält jedoch einen eigenen Spezifikationseintrag für erforderlich. Tageos hat RAIN-RFID-Inlays vorgestellt, die auf Lebensmittelverpackungen auch beim Auftauen oder Erwärmen in der Mikrowelle verbleiben sollen.

Rebaudiosid M: positives Sicherheitsurteil, eigener Eintrag empfohlen

Die EFSA hat ein Herstellverfahren bewertet, bei dem gereinigte Steviolglycoside aus Stevia rebaudiana enzymatisch zu einem Zusatzstoff mit mehr als 95 Prozent Rebaudiosid M umgesetzt werden. Die drei eingesetzten Enzyme stammen aus dem gentechnisch veränderten Produktionsstamm Escherichia coli K-12 DSM 35119. Im Endprodukt wurden weder vermehrungsfähige Zellen noch DNA des Stamms nachgewiesen; die organischen Feststoffe der Enzyme werden laut Dossier zu mindestens 99 Prozent entfernt. Das Panel sieht für das so hergestellte Rebaudiosid M kein Sicherheitsproblem [1].

Regulatorisch entscheidend ist die Abgrenzung zum bereits zugelassenen E 960c. Ausgangsmaterial, Enzymquelle sowie Angaben zu Restprotein, Restlösemitteln und Partikelgröße passen nach Auffassung der EFSA nicht vollständig zu den bestehenden Einträgen E 960c(i) oder E 960c(ii). Das Panel empfiehlt deshalb einen neuen Eintrag in den Spezifikationen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 [1]. Die positive Bewertung erweitert die Unionsliste noch nicht. Vor einem Inverkehrbringen als Lebensmittelzusatzstoff muss die Kommission die Zulassung und Spezifikation rechtlich umsetzen; bis dahin gelten die vorhandenen Einträge und Verwendungsbedingungen [2][3].

Für Anwender muss die Bezeichnung „Rebaudiosid M“ deshalb mit der Herstellidentität verbunden werden. Lieferantenspezifikation und Freigabeunterlagen müssen das konkrete Verfahren, den Ausgangsstoff, den Produktionsorganismus und die zugehörige rechtliche Identität eindeutig abbilden. Erst der künftige Rechtsakt wird zeigen, welche Reinheitsparameter und Nachweise verbindlich werden. Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge für Steviolglycoside bleibt von der Bewertung unberührt; neu bewertet wurde der Herstellweg, nicht ein höheres Verwendungsniveau [1].

Tageos: RFID-Inlay soll auf der Packung in die Mikrowelle dürfen

Der französische RFID-Hersteller Tageos hat zwei RAIN-RFID-Inlays für verpackte Lebensmittel vorgestellt. Die Antennengeometrie der EOS-450-MW-Varianten ist nach Unternehmensangaben darauf ausgelegt, unter definierten Mikrowellenbedingungen Lichtbögen und Funkenbildung zu vermeiden. Damit soll das Etikett auch beim Auftauen oder Erwärmen auf einer geeigneten Verpackung verbleiben können. Die Varianten nutzen unterschiedliche Chipplattformen und sind als trockene oder selbstklebende Inlays mit Papier- oder Kunststoffoberfläche angekündigt [4].

Der technische Fortschritt betrifft eine bislang kritische Bruchstelle der digitalen Einzelartikelkennzeichnung. Ein abzulösendes RFID-Etikett schwächt Anwendungen wie Bestands- und Verfallsdatenmanagement, Rückverfolgung, Diebstahlschutz oder Self-Checkout gerade bei Convenience-Produkten. Bleibt der Datenträger auf der Packung, kann die digitale Identität über Handel, Lagerung und Zubereitung hinweg erhalten bleiben [4]. Sie ersetzt jedoch weder die gesetzliche Kennzeichnung noch die chargenbezogene Rückverfolgbarkeit im Warenwirtschaftssystem.

Für Verpacker reicht die Freigabe des Inlays allein nicht aus. Qualifiziert werden muss die vollständige Kombination aus Inlay, Klebstoff, Etikett, Packstoff, Produkt, Positionierung sowie Mikrowellenleistung und Erwärmungsdauer. Tageos nennt keine öffentlich zugängliche Prüfmatrix, keine unabhängige Zertifizierung und keine Daten zu allen Verpackungs- und Produktkonstellationen. Aussagen zur Mikrowelleneignung und zu den Leistungsmerkmalen sind daher Unternehmensangaben. Vor einem Roll-out bleiben außerdem Lesereichweite bei wasser- oder metallreichen Produkten, Migration und mechanische Integrität nach dem Erwärmen sowie die Einbindung der EPC-Kennung in Chargen-, Datums- und Rückrufprozesse zu validieren.

Ihr Andreas Gebhart

 

Quellen

Alle Quellen zuletzt geprüft und abgerufen am 21. September 2026.

  1. EFSA: Safety evaluation of rebaudioside M produced via enzymatic conversion of purified steviol glycosides leaf extracts, 17.09.2026.
  2. VO (EG) Nr. 1333/2008, Art. 4, 10 und Anhang II.
  3. VO (EU) Nr. 231/2012, Art. 1 und Anhang.
  4. Tageos: EOS-450 MW – microwave-compatible RAIN RFID inlays for food packaging, Unternehmensmitteilung vom 15.09.2026.

Hinweis: Diese Meldungen dienen der fachlichen Einordnung und ersetzen keine rechtliche, toxikologische, technologische oder produktspezifische Einzelfallprüfung. Bild: KI.generiert

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