TFA, neue Novel Foods und Fermentation im Scale-up
28.07.2026
Neuigkeiten:
TFA, neue Novel Foods und Fermentation im Scale-up
Zusammenfassung für Entscheider: Die neue TFA-Bewertung der EFSA ist noch keine gesetzliche Höchstmenge, sollte aber in die risikobasierte Rohstoff- und Wasserbewertung einfließen. Bei Novel Foods entstehen konkrete neue Produktoptionen, während zwei deutsche Scale-up-Projekte zeigen, wie biotechnologische Rohstoffe näher an die industrielle Produktion rücken. Entscheidend bleibt die Trennung zwischen technologischer Machbarkeit, regulatorischer Zulässigkeit und tatsächlicher Lieferfähigkeit.
TFA: neuer Bewertungsmaßstab, aber noch kein neuer Grenzwert
Die EFSA hat die akzeptable tägliche Aufnahmemenge für Trifluoressigsäure (TFA) von 0,05 auf 0,014 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gesenkt. Neu ist außerdem eine akute Referenzdosis von 0,07 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Grundlage sind neue toxikologische Erkenntnisse, unter anderem zu Veränderungen des Schilddrüsenhormons Thyroxin. Zugleich bestehen weiterhin Datenlücken zur Langzeittoxizität und zu möglichen Auswirkungen auf das Immunsystem. [1]
Die Werte dienen der gesundheitlichen Risikobewertung. Sie sind noch keine neue gesetzliche Höchstmenge und lösen auch kein automatisches Vermarktungsverbot aus. Für Hersteller ist deshalb zunächst entscheidend, mögliche Einträge über Wasser, landwirtschaftliche Rohstoffe und Konzentrate zu verstehen. Herkunftsdaten, vorhandene Monitoring-Ergebnisse und die Aussagekraft der verwendeten Analytik sollten geprüft werden, bevor ein eigenes Routineprogramm festgelegt wird.
Der zeitliche Gleichlauf mit dem Anwendungsbeginn der PPWR ist relevant, aber nicht mit einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang zu verwechseln. Die PPWR begrenzt ab 12. August 2026 PFAS im Material von Lebensmittelkontaktverpackungen. [2] Die EFSA-Werte betreffen dagegen die orale Gesamtaufnahme von TFA. Für Unternehmen entstehen damit zwei getrennte Prüfpfade: TFA im Lebensmittel und PFAS-Konformität der Verpackung. Der Nachweis für den einen Bereich belegt nicht automatisch die Konformität des anderen.
Drei neue Spielräume bei Novel Food
Im Juli wurden drei Änderungen wirksam beziehungsweise beschlossen, die für Produktentwicklung und Markteintritt unmittelbar interessant sind.
Bei Galacto-Oligosacchariden steigt der zulässige Anteil in Nahrungsergänzungsmitteln für die allgemeine Bevölkerung – ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder – ab 10. August 2026 von 33,3 auf 45 Prozent. Das erweitert den Formulierungsspielraum für höher dosierte Pulver- und Sachet-Konzepte. [3]
Seit 26. Juli darf außerdem Rhizomucor-pusillus-Myzel in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden. Die fermentativ erzeugte Pilzbiomasse ist unter anderem für Cerealien, Riegel, Milchanaloga, Getränke und Mahlzeitenersatz zugelassen. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt eine Höchstmenge von 6 Gramm pro Tag für Erwachsene. Die Zulassung beruht auf geschützten Daten und ist zunächst grundsätzlich The Protein Brewery vorbehalten. Hersteller müssen deshalb nicht nur den Eintrag, sondern auch Rohstoffidentität und Lieferberechtigung prüfen. [4]
Ein weiteres enzymatisch hergestelltes Eimembranhydrolysat ist seit 23. Juli für Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene bis 500 Milligramm pro Tag zugelassen. Produkte müssen Personen unter 18 Jahren sowie Schwangere und Stillende ausschließen; die Kennzeichnung als Ei-Allergen bleibt erforderlich. Auch diese Zulassung ist zunächst an einen Dateninhaber gebunden. [5]
Für die Praxis gilt bei allen drei Änderungen dasselbe: Handelsname und Lieferantenaussage reichen nicht. Vor der Rezepturfreigabe müssen Rohstoffidentität, Herstellverfahren, Spezifikation, Einsatzmenge, Zielgruppe und Lieferweg zum zugelassenen Eintrag passen.
Biotechnologische Rohstoffe rücken näher an den industriellen Maßstab
Das vom Fraunhofer IME koordinierte Projekt COCO-AI verbindet Pflanzenzellkultur mit künstlicher Intelligenz. Kakao dient als erstes Anwendungsbeispiel. Bis 2030 sollen Zellkulturen auf Bioreaktoren mit bis zu 10.000 Litern übertragen sowie sechs Inhaltsstoffformulierungen und zwei Schokoladenprototypen entwickelt werden. Das Projekt ist vor allem deshalb interessant, weil nicht nur ein neuer Rohstoff entstehen soll: Standardisierte Daten- und Entwicklungsprozesse könnten den Weg von der Zelllinie bis zu einem reproduzierbaren Herstellverfahren verkürzen. Zugleich handelt es sich noch um Forschung und nicht um eine kurzfristig verfügbare Kakaobeschaffung. [6]
Auch bei mikrobiellen Proteinen geht es um Scale-up. MicroHarvest meldete am 21. Juli den Abschluss der Machbarkeitsstudie für eine geplante Fermentationsanlage in Leuna. Nach Unternehmensangaben sind 15.000 Tonnen Jahreskapazität und ein Produktionsstart im ersten Halbjahr 2028 vorgesehen. Die Anlage soll zunächst für Futtermittel ausgelegt werden; Human Food setzt eine spätere Erweiterung und eine Novel-Food-Zulassung voraus. Die Meldung ist deshalb ein wichtiges Industriesignal, aber noch kein Nachweis für Food-Marktreife oder künftige Lieferfähigkeit. [7]
Für Hersteller bleibt die Kernfrage bei beiden Projekten gleich: Beschreibt der Anbieter bereits einen tatsächlich spezifizierten, reproduzierbaren und lebensmitteltauglichen Rohstoff – oder bislang vor allem eine Technologie und einen Entwicklungsplan?
Berief-Übernahme stärkt pflanzenbasierte Handelsmarken
Berief Food meldete am 6. Juli den Vollzug des Verkaufs an die Unternehmensgruppe Theo Müller. Nach Unternehmensangaben soll Berief weitgehend eigenständig bleiben; zusätzlich sind zwei neue Abfüllanlagen für pflanzliche Drinks geplant. Mit der Übernahme erhält ein großer europäischer Molkereikonzern zusätzliche Kompetenz bei pflanzenbasierten Produkten und Handelsmarken. Für Kunden werden nun vor allem mögliche Änderungen bei Kapazitäten, Ansprechpartnern, Mindestmengen und Freigabeprozessen relevant. Der Kaufpreis und der genaue Zeitplan der neuen Linien wurden nicht veröffentlicht. [8]
Was jetzt auf die Prüfliste gehört
- TFA-Risiken zunächst über Rohstoffe, Wasser und vorhandene Lieferantendaten bewerten; Verpackungsnachweise nach PPWR getrennt behandeln.
- Bei Novel Foods den konkreten zugelassenen Rohstoff und Lieferweg prüfen, bevor Rezeptur und Artwork freigegeben werden.
- Bei Fermentations- und Zellkulturprojekten Pilotdaten oder Ausbaupläne nicht mit Food-Marktreife und gesicherter Lieferfähigkeit gleichsetzen.
Quellen
- EFSA: Neubewertung von TFA, 22. Juli 2026.
- PPWR – Verordnung (EU) 2025/40.
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1749 – Galacto-Oligosaccharide.
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1507 – Rhizomucor-pusillus-Myzel.
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1427 – Eimembranhydrolysat.
- Fraunhofer IME: Projekt COCO-AI.
- MicroHarvest: Planung der Produktionsanlage Leuna, Unternehmensmitteilung vom 21. Juli 2026.
- Berief Food: Closing der Übernahme, Unternehmensmitteilung vom 6. Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind das konkrete Produkt, der Zielmarkt und der Rechtsstand zum Entscheidungszeitpunkt. Bild: KI-generiert
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