PPWR-Protest, Beta-Alanin und Schweizer Nährwertdaten
25.08.2026
PPWR-Protest, Beta-Alanin und Schweizer Nährwertdaten
Kleinstunternehmen formieren sich gegen die EPR-Belastung, das BfR bewertet Beta-Alanin und die Schweiz aktualisiert ihre Nährwertdaten
Europas Kleinstunternehmen organisieren ihren Widerstand gegen die grenzüberschreitenden EPR-Pflichten der PPWR. Das BfR veröffentlicht eine neue Risikobewertung zu Beta-Alanin, während die Schweiz ihre Datengrundlage für Nährwertberechnungen erweitert.
PPWR: Kleinstunternehmen organisieren den Widerstand gegen die EPR-Belastung
Die Kritik kleiner Onlineanbieter an den grenzüberschreitenden EPR-Pflichten der europäischen Verpackungsverordnung erhält eine organisierte Form. Eine Petition gegen die Belastung von Kleinstunternehmen hatte am 24. August mehr als 70.000 Unterstützer erreicht. In den ersten beiden Wochen der öffentlichen Konsultation zu den Registrierungs- und Berichtsformaten gingen nach Angaben von Euractiv mehr als 5.000 Rückmeldungen ein. Aus der Initiative entsteht nun das European Micro Enterprises Movement, das gegenüber Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament für eine weitergehende Ausnahme für Kleinstunternehmen eintreten will [1].
Im Mittelpunkt stehen die weiterhin nationalen Registrierungen, Gebühren und Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Für Unternehmen, die verpackte Waren grenzüberschreitend direkt an Endkunden verkaufen, kommt nach dem derzeitigen Wortlaut von Artikel 45 Absatz 3 grundsätzlich die Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten in den jeweiligen Zielstaaten hinzu. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze für diese Pflichten enthält die PPWR nicht. Gerade bei wenigen Sendungen in zahlreiche Mitgliedstaaten kann der administrative Aufwand deshalb außer Verhältnis zum jeweiligen Umsatz stehen.
Die Kommission hat bereits vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung nationaler EPR-Bevollmächtigter für in der EU ansässige Produzenten bis 1. Januar 2035 auszusetzen. Der Vorschlag befindet sich im Gesetzgebungsverfahren; Registrierungen, Systembeteiligungen und die aktuell geltenden Bevollmächtigtenpflichten bleiben bis zu einer beschlossenen Änderung maßgeblich [2]. Die Kleinstunternehmen fordern darüber hinaus eine Entlastung von der fragmentierten Registrierung und von den nationalen Gebühren. Damit verschiebt sich die Debatte von einer einzelnen Formalpflicht auf die grundsätzliche Frage, wie grenzüberschreitende EPR-Compliance für geringe Verpackungsmengen verhältnismäßig organisiert werden kann.
Beta-Alanin: Orientierung für die Dosierung, kein neuer Höchstwert
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 19. August 2026 seine Bewertung von isoliertem Beta-Alanin in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln veröffentlicht. Die verfügbaren Humandaten reichen nach Einschätzung des BfR nicht aus, um eine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge abzuleiten. Als wesentlichen unerwünschten Effekt beschreibt die Behörde vorübergehende Parästhesien wie Kribbeln, Stechen oder Hitzegefühl. Für gesunde Erwachsene hält sie das Risiko bei Einzeldosen unter 400 Milligramm für sehr gering. Mehrere über den Tag verteilte Einzeldosen unterhalb dieser Schwelle werden ebenfalls als risikoarm eingeordnet, sofern die Gesamtzufuhr unter 1,2 Gramm pro Tag bleibt [3].
Diese Werte sind keine gesetzlichen Höchstmengen. Sie bilden eine nationale Risikobewertung mit deutlich benannten Datenlücken. Das BfR empfiehlt, die Einnahme auf weniger als zwölf Wochen zu begrenzen. Kinder und Jugendliche, Schwangere, Stillende sowie Personen ab 65 Jahren sollten nach seiner Einschätzung durch einen klaren Produkthinweis von der Einnahme ausgeschlossen werden. Für Pulver empfiehlt die Behörde eine geeignete Dosierhilfe, damit die vorgesehene Einzelmenge praktisch eingehalten werden kann [3].
Für Hersteller liegt der neue Sachstand damit weniger in einer einzelnen Zahl als in der Verbindung von Rezeptur, Portionierung und Gebrauchsanweisung. Produkte mit einer Portion von mehreren Gramm Beta-Alanin lassen sich nicht allein über eine niedrigere Tagesempfehlung einordnen, wenn die tatsächliche Einzeldosis deutlich über dem vom BfR beschriebenen Bereich liegt. Auch die Aufteilung auf mehrere Verzehrzeitpunkte muss durch Darreichungsform, Dosierhilfe und Kennzeichnung realistisch umsetzbar sein. Bestehende Produkte sollten deshalb gegen die konkrete Verzehreinheit und nicht nur gegen die Tagesdosis geprüft werden.
Die Bewertung verschärft zugleich die Begründungslast für Langzeitanwendungen und breite Zielgruppenkommunikation. Nahezu alle verfügbaren Interventionsstudien betreffen junge, gesunde und überwiegend männliche Erwachsene; seltene, kumulative und langfristige Effekte wurden unzureichend erfasst. Das BfR berichtet keine belastbaren Daten für eine Einnahme von mehr als 24 Wochen und formuliert die kürzere Verzehrempfehlung ausdrücklich als Vorsichtsmaßnahme [3]. Für Produktfreigaben bleibt daher zwischen wissenschaftlicher Orientierung, behördlicher Empfehlung und verbindlichem Recht zu unterscheiden.
Schweiz: Nährwertdatenbank V 7.1 verändert die Referenzbasis
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat am 19. August auf die Version 7.1 der Schweizer Nährwertdatenbank hingewiesen. Neu veröffentlicht werden Niacin-Äquivalente; hinzu kommen 27 generische Lebensmittel, erweiterte Selen- und Fettsäurewerte sowie zusätzliche Retentionsfaktoren für bestimmte Zubereitungsarten. Die Rezepte und Datensätze für Kekse, Kuchen, Torten und Cakes wurden überprüft und bei Bedarf aktualisiert [4][5]. Die aktuelle Datenbank umfasst 1.246 Lebensmittel und stellt die Datensätze kostenlos auch für kommerzielle und wissenschaftliche Anwendungen bereit [5].
Für Entwicklung und Regulatory ist die Versionierung entscheidend. Wird ein Rezeptur- oder Kennzeichnungssystem mit generischen Referenzwerten gespeist, können geänderte Ausgangsdaten Berechnungsergebnisse verändern, obwohl die Produktrezeptur unverändert bleibt. Besonders bei zusammengesetzten Backwaren wirken sich neue Rezeptmodelle und Retentionsfaktoren auf abgeleitete Mikronährstoffwerte aus. Die erstmals ausgewiesenen Niacin-Äquivalente erweitern zudem die interne Beurteilung der gesamten Niacinversorgung über verschiedene Vorstufen.
Die Datenbank bleibt eine Referenzsammlung für in der Schweiz erhältliche Lebensmittel. Generische Werte belegen nicht automatisch die Zusammensetzung eines konkreten Produkts. Für Spezifikation, Kennzeichnung und nährwertbezogene Kommunikation müssen Datenquelle, Berechnungsmethode und Produktbezug deshalb nachvollziehbar getrennt bleiben. Wer die Schweizer Datensätze in Software oder eigenen Stammdaten nutzt, sollte den Versionsstand 7.1 dokumentieren und Änderungen nicht unbemerkt in bereits freigegebene Berechnungen übernehmen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag, Ihr Andreas Gebhart
Quellen
Alle Quellen zuletzt geprüft und abgerufen am 24. August 2026.
- Euractiv: Small companies rising up against new EU packaging rules, 24.08.2026.
- EU-Kommission: COM(2025) 982.
- BfR: Beta-Alanin in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln, Stellungnahme Nr. 046/2026, 19.08.2026.
- BLV: Aktualisierung der Schweizer Nährwertdatenbank 2026, 19.08.2026.
- Schweizer Nährwertdatenbank: Versionen und Updates, V 7.1.
Hinweis: Diese Meldungen dienen der fachlichen Einordnung und ersetzen keine rechtliche, toxikologische oder produktspezifische Einzelfallprüfung. Bild: KI-generiert.
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