Brasilien-Importe, SEPAmatic und Säurepatent
04.09.2026
Das EU-Antimikrobiell-Regime wirkt erstmals praktisch, Fortifi übernimmt deutsche Trenntechnik und Corbion verteidigt ein Lebensmittelpatent mit kurzer Restlaufzeit
Seit 3. September greifen die zusätzlichen EU-Anforderungen an antimikrobielle Tierarzneimittel bei Drittlandsimporten – mit unmittelbaren Folgen für Brasilien und einer befristeten Sonderstellung der Schweiz. Fortifi konsolidiert mit SEPAmatic die Trenntechnik, während Corbion ein Patent für beschichtete Säurepartikel in geänderter Fassung verteidigt.
Fortsetzung: Brasilien fehlt in der Antimikrobiell-Liste, die Schweiz nicht
Seit 3. September gilt für bestimmte Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittstaaten eine zusätzliche Marktzugangsvoraussetzung. Wie Food Essentials bereits berichtet hat, müssen Ursprungsland und Warenkategorie in Anhang XVIa der Verordnung (EU) 2021/405 geführt werden. Die Garantien betreffen das Verbot antimikrobieller Mittel zur Wachstumsförderung oder Ertragssteigerung sowie Wirkstoffe, die bestimmten Infektionen beim Menschen vorbehalten sind [1][2].
Die nun eingetretene praktische Folge betrifft Brasilien. Die Europäische Kommission bestätigte am 1. September, dass das Land für die betroffenen Warengruppen derzeit nicht gelistet ist. Ein Audit zu Geflügel und Honig läuft; schriftliche Garantien für diese beiden Kategorien liegen nach Kommissionsangaben bereits vor. Verlangt werden Nachweise über den gesamten Lebenszyklus der Tiere. Für Rindfleisch lagen entsprechende Garantien zum Zeitpunkt des Briefings nicht vor [3].
Damit ist die Unterbrechung weder ein Rückstandsalarm noch eine pauschale Bewertung brasilianischer Produktionsstandards. Entscheidend ist die fehlende regulatorische Listung der jeweiligen Land-Waren-Kombination. Auch ein abgeschlossenes Audit führt nicht automatisch am selben Tag zur Wiederaufnahme: Auf Prüfung, Bericht und Bewertung müsste eine Änderung von Anhang XVIa folgen. Für Importeure bleibt daher die am Abfertigungszeitpunkt geltende Fassung der Liste maßgeblich.
Die Schweiz nimmt parallel eine andere Position ein. Ein seit 1. September geltender Beschluss des Gemischten Veterinärausschusses aktualisiert das gemeinsame Veterinärregime. Die Schweiz wendet die einschlägigen Verbote für Nutztiere an und gilt für die Anwendung von Artikel 118 der Verordnung (EU) 2019/6 bis 1. Juli 2028 nicht als Drittland [4]. Der Ausschuss muss diese befristete Regelung vor Ablauf überprüfen.
Für Beschaffung und Qualitätssicherung zeigt der Vergleich die Systemlogik: Bei Brasilien entscheidet derzeit die Positivliste über den Zugang der betroffenen Kategorien; bei der Schweiz trägt die veterinärrechtliche Gleichwertigkeit die Ausnahme. Herkunft, Produktgruppe, amtliche Bescheinigung und Versandzeitpunkt müssen deshalb gemeinsam geprüft werden. Ein allgemeiner Verweis auf ein Freihandels- oder Veterinärabkommen reicht für die operative Freigabe nicht aus.
Fortifi übernimmt SEPAmatic: Trenntechnik wird zur Plattformfrage
Fortifi Food Processing Solutions hat am 2. September die Übernahme der deutschen SEPAFood Solutions GmbH, bekannt unter der Marke SEPAmatic, bekannt gegeben. Das Unternehmen aus Overath entwickelt und fertigt Niederdruck-Bandseparatoren, Schneckenseparatoren, Loch- und Trenntrommeln sowie Fördertechnik für Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse. Verkäufer sind die Gründerfamilie und die Hamburger Beteiligungsgesellschaft BPE; ein Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht [5].
Technologisch erweitert SEPAmatic das bestehende Separationsportfolio von Fortifi um Systeme, die Weichgewebe mit geringem mechanischem Druck von härteren Bestandteilen trennen. Fortifi hebt eine patentierte Kühlung zur Begrenzung des Temperaturanstiegs sowie eine integrierte Drehzahlregelung hervor. Beides adressiert zentrale Prozessgrößen: Materialausbeute und Durchsatz dürfen nicht zulasten von Textur, Temperaturführung oder nachgelagerter Produktsicherheit gehen.
Die strategische Dimension liegt im Verbund mit den bereits zu Fortifi gehörenden Separationslösungen von Provisur und LIMA. Für Verarbeiter entsteht ein breiteres Maschinen-, Ersatzteil- und Serviceangebot aus einer Unternehmensgruppe. Das kann Schnittstellen und internationale Betreuung vereinfachen, erhöht aber auch die Bedeutung von Plattformkompatibilität, Ersatzteilstrategie und herstellergebundener Prozesskompetenz. Die angekündigte Einbindung von KI und maschinellem Lernen ist zunächst eine Zielbeschreibung des Käufers; konkrete Funktionen, Einführungszeitpunkte und validierte Leistungswerte nennt Fortifi nicht.
Vor Investitionsentscheidungen bleiben deshalb klassische Kennzahlen entscheidend: Temperaturanstieg im realen Rohstoff, Trenngüte, Ausbeute, Strukturveränderung, Reinigbarkeit, Verschleiß und Gesamtbetriebskosten. Die Übernahme verändert die Eigentümer- und Servicearchitektur sofort. Ob daraus technisch integrierte Produktlinien oder neue datenbasierte Funktionen entstehen, ist offen.
Corbions Säurepatent: bestätigt, aber nur in geänderter Fassung
Das Europäische Patentamt hat Corbions Patent EP2037758 nach einem Beschwerdeverfahren in geänderter Fassung aufrechterhalten. Corbion meldete den Ausgang am 27. August, veröffentlichte jedoch weder die maßgebliche Entscheidungsbegründung noch den endgültigen Wortlaut der geänderten Ansprüche [6]. Für die wettbewerbliche Einordnung ist diese Einschränkung wesentlich: Bestätigt ist nicht automatisch der gesamte Schutzumfang der 2018 erteilten Fassung.
Die erteilte Patentschrift betrifft lebensmitteltaugliche Kern-Hülle-Partikel. Die Hülle enthält mindestens 50 Gewichtsprozent einer teilweise neutralisierten Polycarbonsäure; der Kern enthält eine Lebensmittelsäure oder deren Salz und besitzt eine andere Zusammensetzung. Genannt werden unter anderem Äpfel-, Zitronen-, Fumar-, Adipin- und Weinsäure. Produktansprüche erfassen in der erteilten Fassung auch Lebensmittel mit solchen Partikeln, darunter Gewürzmischungen, Back- und Süßwaren [7].
Der technische Nutzen liegt in der kontrollierten Bereitstellung von Säure. Eine Hülle kann Fließfähigkeit und Lagerverhalten beeinflussen, Staub und Klebrigkeit begrenzen und das sensorische Säureprofil zeitlich staffeln. Für Produktentwickler ist deshalb die konkrete Partikelarchitektur wichtiger als der pauschale Begriff der Verkapselung. Ob ein alternatives Säuresystem in den nach dem Beschwerdeverfahren verbleibenden Schutzbereich fällt, lässt sich erst anhand der geänderten Ansprüche beurteilen.
Auch die Restlaufzeit relativiert die Meldung. Europäische Patente laufen regulär 20 Jahre ab dem Anmeldetag; EP2037758 wurde am 12. Juli 2007 angemeldet. Der reguläre Höchstzeitraum endet damit am 12. Juli 2027 [7][8]. In welchen validierten Staaten tatsächlich Schutz besteht, ob alle Jahresgebühren entrichtet wurden und wie weit die geänderten Ansprüche reichen, war aus den geprüften Veröffentlichungen nicht belastbar feststellbar. Das Patent bleibt damit kurzfristig relevant, ist aber keine langfristige Exklusivitätsbasis über 2027 hinaus.
Ich wünsche Ihnen ein schön es Wochenende, Ihr Andreas Gebhart
Quellen
Alle Quellen zuletzt geprüft und abgerufen am 3. September 2026.
- Food Essentials: Tierische Importe, mikrobielle Fette und Butterkonsolidierung, 28.08.2026.
- DVO (EU) 2026/1189, Art. 1 und Anhang XVIa.
- Europäische Kommission: Ban on Brazilian meat – Q&A, 01.09.2026.
- Beschluss Nr. 1/2026 des Gemischten Veterinärausschusses, Art. 2 und Anhang.
- Fortifi: Acquisition of SEPAFood Solutions GmbH, 02.09.2026.
- Corbion: European patent EP2037758 upheld in amended form, 27.08.2026.
- Europäisches Patentamt: EP 2 037 758 B1 – Patentschrift, 19.09.2018.
- Europäisches Patentübereinkommen, Art. 63.
Hinweis: Diese Meldungen dienen der fachlichen Einordnung und ersetzen keine rechtliche, patentrechtliche, technologische oder produktspezifische Einzelfallprüfung. Bild: KI-generiert.
Von der ersten Idee bis zur Markteinführung.
