Zuckergetränkesteuer: BMLEH legt Leitungsvorbehalt gegen die Eckpunkte ein
25.08.2026
Zuckergetränkesteuer: BMLEH legt Leitungsvorbehalt gegen die Eckpunkte ein
Das Ernährungsministerium widerspricht dem vorgezogenen Start, dem erweiterten Getränkekreis und der vorgesehenen Tarifstruktur
Die geplante deutsche Zuckergetränkesteuer ist innerhalb der Bundesregierung wieder offen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wendet sich gegen den vorgezogenen Start 2027, den erweiterten Getränkekreis und die vorgesehene dreistufige Tarifstruktur.
Die Bundesregierung hatte im April 2026 angekündigt, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Grundlage war eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kommission schlug eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vor, orientiert am britischen Modell. Erwartet wurden Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich. Eine Übergangsfrist von ungefähr zwölf Monaten sollte den Herstellern Zeit für Rezepturanpassungen geben [1][2].
Das inzwischen bekannt gewordene Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums fasst den Steuergegenstand deutlich weiter. Der Start soll auf 2027 vorgezogen werden. Erfasst werden sollen neben klassischen zuckergesüßten Erfrischungsgetränken unter anderem Fruchtnektare und Getränke aus Fruchtsaftkonzentraten, Smoothies, Milchmischgetränke, pflanzliche Alternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie daraus hergestellte Mischgetränke. Auch mit Süßungsmitteln hergestellte Light- und Zero-Getränke sind einbezogen [3][4].
Vorgesehen sind drei Tarifstufen. Ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter soll die Abgabe 26 Cent je Liter betragen, zwischen 7 und 10 Gramm 32 Cent und oberhalb von 10 Gramm 38 Cent. Für Getränke mit Süßungsmitteln ist ein einheitlicher Satz von 26 Cent je Liter vorgesehen. Die FinanzKommission hatte eine Eingangsschwelle von 5 Gramm je 100 Milliliter und zwei Stufen empfohlen [2][4].
Das BMLEH hat gegen diese Eckpunkte Leitungsvorbehalt eingelegt. Die abschließende Zustimmung des Ressorts soll erst anhand eines konkreten Rechtstextes erfolgen. Das Ministerium kritisiert insbesondere die Abweichungen von der Empfehlung der FinanzKommission, den erheblich erweiterten Anwendungsbereich und die daraus resultierenden Einnahmen. Nach Berechnungen von Wirtschafts- und Ernährungsministerium könnten allein bei Erfrischungsgetränken rund zwei Milliarden Euro pro Jahr anfallen. Dieser Betrag läge deutlich über den für die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 und mindestens 450 Millionen Euro ab 2028 [3].
Auch die Einbeziehung von Süßungsmitteln bewertet das BMLEH kritisch. Eine gleich hohe Eingangsbesteuerung zuckerfreier Getränke schwächt den steuerlichen Anreiz, Zucker durch Süßungsmittel zu ersetzen. Das Ressort fordert ferner, Getränke mit nennenswerten Anteilen natürlich vorkommender Zucker sachgerecht abzugrenzen. Genannt werden unter anderem Schorlen, Nektare, Smoothies, Milchmischgetränke und pflanzliche Alternativen. Pflanzen- und Milchgetränke sollen dabei gleichbehandelt werden. Bei alkoholfreiem Bier und Wein verweist das Ministerium zudem auf mögliche Preisrelationen zu alkoholhaltigen Erzeugnissen und damit auf einen Zielkonflikt mit der Alkoholprävention [3].
Für die Tarifstruktur spricht sich das BMLEH für höchstens zwei Stufen mit Schwellen von 5 und 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter aus. Den Start 2027 lehnt das Ressort wegen der kurzen Vorbereitungszeit ausdrücklich ab. Rezepturumstellungen, Jahresgespräche mit dem Handel, Preiskalkulationen und technische Anpassungen wären für viele Hersteller bereits weit fortgeschritten oder abgeschlossen. Offen sind außerdem Kontrollmechanismen, Erhebungsverfahren, Zuständigkeiten sowie der bürokratische und finanzielle Aufwand für Unternehmen [3].
Der Leitungsvorbehalt beendet das Vorhaben nicht. Er blockiert vorerst die ressortübergreifende Abstimmung auf Basis der vorliegenden Eckpunkte. Politisch vorgesehen bleibt eine Zuckergetränkesteuer; Anwendungsbereich, Tarifstruktur und Einführungstermin müssen nun innerhalb der Bundesregierung weiter verhandelt und anschließend in einen konkreten Gesetzentwurf überführt werden.
...na Prost Mahlzeit - Ihr Andreas Gebhart
Quellen
Alle Quellen geprüft und abgerufen am 25. August 2026.
- Deutscher Bundestag: Details zur geplanten Zuckerabgabe, 16.06.2026.
- BMG: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Empfehlung 66.
- Lebensmittel Zeitung: Alois Rainer legt Veto gegen Ausweitung der Zuckersteuer ein, 25.08.2026.
- RND: Klingbeils Zuckersteuer, 25.08.2026.
Hinweis: Diese Meldung beschreibt den am 25. August 2026 bekannten politischen Arbeitsstand. Das Eckpunktepapier ist kein verabschiedeter Gesetzentwurf. Bild: KI-generiert.
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